
Honorarberatung heißt: Sie bezahlen die Beratung, nicht das Produkt. Der Berater bekommt kein Geld vom Fondsanbieter, keinen Ausgabeaufschlag und keine Bestandsprovision. Die Rechnung kommt von ihm, mit Ihrem Namen darauf. Das ist der ganze Unterschied – und er verändert, welche Empfehlung überhaupt möglich ist.
Stundenhonorar: 150 bis 350 Euro. Sie zahlen die geleistete Zeit. Passt für eine einzelne Frage – eine Zweitmeinung zum Depot, die Prüfung eines Angebots. Für eine vollständige Planung kommen je nach Aufwand zehn bis zwanzig Stunden zusammen.
Pauschale für einen Finanzplan: 2.000 bis 8.000 Euro. Ein fester Betrag für ein fertiges Dokument. Der Preis steht vorher fest. Was danach passiert, steht nicht im Vertrag.
Jahreshonorar: ein fester Betrag pro Jahr. Bezahlt wird nicht der Plan, sondern die laufende Arbeit daran. Bei Klarwerk sind das 2.699 Euro für Basis, 5.399 Euro für Plus und 10.799 Euro für Premium.
Manche Anbieter nennen sich Honorarberater und rechnen dennoch prozentual auf das Vermögen ab. Rechtlich ist das Honorar, weil kein Produktanbieter zahlt. Praktisch bleibt eine Kopplung: Die Vergütung steigt mit dem Depot, obwohl der Aufwand gleich bleibt. Bei 500.000 Euro und einem Prozent sind das 5.000 Euro im Jahr, bei zwei Millionen 20.000 Euro – für dieselben Gespräche.
Es gibt ein öffentliches Register. Wer Finanzanlagen gegen Honorar berät, ist als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO eingetragen; wer auf Provisionsbasis vermittelt, nach § 34f. Beide Einträge stehen im Vermittlerregister der DIHK und lassen sich mit Name oder Registernummer nachschlagen. Der Größenunterschied ist deutlich: rund 300 Eintragungen nach § 34h gegenüber rund 40.000 nach § 34f.
Die zweite Prüfung ist ein Satz im Gespräch: „Was verdienen Sie, wenn ich am Ende nichts abschließe?" Wer darauf mit „nichts" antwortet, hat einen guten Grund, Ihnen auch zu einem Nein zu raten.
Bei privatem Kapitalvermögen in aller Regel nicht: Seit Einführung der Abgeltungsteuer sind Werbungskosten bei Kapitalerträgen mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten. Anders kann es aussehen, wenn die Beratung betrieblich veranlasst ist – etwa rund um eine GmbH oder eine vermietete Immobilie. Das gehört auf den Tisch Ihres Steuerberaters, nicht in eine Faustregel.
Die laufende Arbeit an den offenen Finanzthemen: Depots, Immobilien, Liquidität, Vorsorge, Holding-Strukturen, größere Entscheidungen und die regelmäßige Überprüfung. Kein Ausgabeaufschlag, keine Bestandsprovision, keine prozentuale Gebühr auf Ihr Vermögen. Wie sich das gegen die anderen Vergütungsmodelle rechnet, steht auf der Übersicht Was kostet ein Finanzberater?
Klarwerk verdient nicht an Finanzprodukten. Deshalb steht nicht die Provision im Mittelpunkt, sondern die Frage, was für den Kunden sinnvoll ist.
Der Jahrespreis ist vorher bekannt und wächst nicht automatisch mit dem Vermögen.
Viele Finanzthemen brauchen nicht nur einen Plan, sondern jemanden, der die Umsetzung mit dem Kunden weiterführt.

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