CFP® · Fixpreis · Keine Provisionen

Unabhängige Vermögensberatung – wie Sie erkennen, ob sie es wirklich ist

Fast jeder Anbieter nennt sich unabhängig. Es gibt zwei Nachweise, die sich in fünf Minuten prüfen lassen – und drei Fragen, die im ersten Gespräch alles klären.
Kostenfreies Erstgespräch
Zertifizierte Finanzplanung
Honorarberater
Keine Provision, kein Interessenkonflikt
Fixpreis
Transparente Kosten von Anfang an

3 Denkfehler bei der unabhängigen Vermögensberatung

Meine Bank berät mich neutral.

Die Beraterin ist nicht unehrlich. Sie arbeitet nur mit einem Katalog, in dem die Produkte des eigenen Hauses stehen. Was nicht im Katalog steht, kommt im Gespräch nicht vor.

Wer sich unabhängig nennt, ist es auch.

Der Begriff ist nicht geschützt. Geschützt ist nur die Erlaubnis dahinter: § 34h GewO für Beratung gegen Honorar, § 34f für Vermittlung gegen Provision. Das steht im Register, nicht auf der Website.

Vermögensverwaltung und Vermögensberatung sind dasselbe.

Bei der Verwaltung geben Sie eine Vollmacht ab, und jemand handelt für Sie. Bei der Beratung entscheiden Sie selbst – und wissen vorher, was die Entscheidung auslöst.
Woran unabhängige Beratung in der Praxis scheitert

Jeder nennt sich unabhängig

Bank, Vertrieb, Makler, Vermögensverwalter – das Wort steht auf jeder zweiten Website. Es sagt nichts darüber, wer die Rechnung bezahlt.

Die Vergütung kommt zuletzt zur Sprache

Über die Anlage wird zwei Stunden gesprochen, über die Vergütung zwei Minuten am Ende. Meist erst auf Nachfrage.

Kosten laufen im Hintergrund weiter

Ausgabeaufschlag, Fondskosten, Bestandsprovision: Nichts davon erscheint als Rechnung. Es wird direkt vom Vermögen abgezogen.

Empfohlen wird, was es zu verkaufen gibt

Wo nichts abgeschlossen wird, verdient niemand etwas. Deshalb endet fast jedes Gespräch mit einem Produkt – auch dann, wenn nichts fehlt.

Unabhängige Vermögensberatung: die Prüfung in fünf Minuten

„Unabhängig" ist kein geschützter Begriff. Eine Bank darf sich unabhängig nennen, ein Strukturvertrieb ebenfalls. Wer prüfen will, ob Beratung tatsächlich frei von Produktinteresse ist, braucht deshalb keine Broschüre, sondern zwei Nachweise und drei Fragen.

Nachweis eins: der Registereintrag

Jeder, der in Deutschland Finanzanlagen berät oder vermittelt, steht im Vermittlerregister der DIHK. Entscheidend ist die Paragrafennummer. § 34f GewO bedeutet: Vermittlung gegen Provision. § 34h GewO bedeutet: Beratung gegen Honorar, ohne Zahlungen von Produktanbietern. Der Eintrag ist öffentlich und mit Name oder Registernummer in einer Minute gefunden. Wie schmal die zweite Gruppe ist, zeigt der Vergleich: rund 300 Eintragungen nach § 34h gegenüber rund 40.000 nach § 34f.

Nachweis zwei: woher das Geld kommt

Es gibt nur drei Wege, wie ein Berater bezahlt wird. Erstens Provision: Der Produktanbieter zahlt, beim Abschluss und danach laufend. Zweitens Prozent vom Vermögen: Sie zahlen, aber die Summe wächst mit dem Depot. Drittens ein Honorar, das weder am Produkt noch an der Depotgröße hängt. Nur beim dritten Weg gibt es kein Produkt und keine Depotgröße, an der jemand mehr verdient als an einer anderen.

Die drei Fragen für das erste Gespräch

Was verdienen Sie, wenn ich am Ende nichts abschließe? Steigt Ihre Vergütung, wenn mein Vermögen wächst? Und: Bekommen Sie von irgendeinem Anbieter Geld – auch laufend, auch indirekt? Drei Antworten, und Sie wissen mehr als aus jeder Selbstbeschreibung.

Was unabhängige Beratung praktisch bedeutet

Nicht, dass ein größerer Produktkatalog zur Auswahl steht. Sondern dass die Frage anders anfängt. Bevor über eine Anlage gesprochen wird, liegt auf dem Tisch, was schon da ist: Depots, Immobilien, Versicherungen, Beteiligungen, Liquidität. Erst dann zeigt sich, ob überhaupt etwas fehlt – oder ob zwei bestehende Bausteine dasselbe tun.

Der Unterschied zur Vermögensverwaltung

Bei einer Vermögensverwaltung erteilen Sie eine Vollmacht; jemand anderes entscheidet und handelt. Bei Vermögensberatung entscheiden Sie – mit jemandem daneben, der die Folgen durchgerechnet hat. Auch die Kostenlogik unterscheidet sich: Vermögensverwaltung wird fast immer prozentual bezahlt, Beratung kann auch zum Festpreis erfolgen. Was beides kostet, steht auf der Übersicht Was kostet ein Finanzberater?

Ihr Finanzleben verdient einen klaren Rahmen - und Menschen, die konsequent auf Ihrer Seite stehen

Warum Klarwerk unabhängig beraten kann

Kein Produktanbieter zahlt uns, und der Preis hängt nicht an Ihrer Depotgröße. Beides lässt sich nachrechnen, nicht nur behaupten.

1

Kein Anbieter zahlt uns

Keine Abschlussprovision, keine Bestandsprovision, kein Ausgabeaufschlag. Unsere einzige Einnahme ist das Honorar, das Sie zahlen.

2

Der Preis hängt nicht am Depot

Ob 300.000 Euro oder drei Millionen: derselbe Jahresbetrag ab 2.699 Euro. Es gibt keine Depotgröße, bei der wir mehr verdienen.

3

CFP® & CFEP® zertifiziert

Rund 1.500 Menschen in Deutschland tragen die CFP®-Zertifizierung. Fachprüfung, nachgewiesene Berufserfahrung und ein verbindlicher Ethikkodex gehören dazu.

Dashboard mockup

Über die Klarwerk-Gründer

Finanzplanung hat in Deutschland ein Glaubwürdigkeitsproblem – nicht wegen schlechter Berater, sondern wegen eines Systems, das falsche Anreize schafft.

Thomas Hens beobachtet das seit 25 Jahren aus nächster Nähe. Sebastian Raab hat es selbst durchlebt: in der Bank, beim Finanzdienstleister und in den Gesprächen mit Unternehmern und Führungskräften, die mehr wollten als Standardlösungen.

Gemeinsam haben sie Klarwerk gegründet, mit der Überzeugung, dass echte Unabhängigkeit kein Luxus sein sollte, sondern der Standard.

Das sagen unsere Kunden

Zum ersten Mal habe ich eine vollständige Übersicht über mein Vermögen. Das hat alles verändert.
M. H.
Unternehmer Berlin
Ich wusste dass ich etwas tun muss – aber nicht was. Klarwerk hat das strukturiert und klar gemacht.
S. K.
Führungskraft Berlin
Endlich eine Empfehlung die nicht von Provisionsinteressen geleitet ist. Das merkt man sofort.
T. B.
Unternehmerin Berlin

Was uns zur unabhängigen Vermögensberatung am häufigsten gefragt wird

Woran erkenne ich einen wirklich unabhängigen Vermögensberater?
Am Registereintrag und an der Vergütung. § 34h GewO im Vermittlerregister bedeutet Beratung gegen Honorar ohne Zahlungen von Produktanbietern, § 34f bedeutet Vermittlung gegen Provision. Dazu die Frage im Gespräch: Was verdienen Sie, wenn ich nichts abschließe?
Was ist der Unterschied zwischen Vermögensverwaltung und Vermögensberatung?
Bei der Vermögensverwaltung erteilen Sie eine Vollmacht und jemand entscheidet für Sie. Bei der Vermögensberatung entscheiden Sie selbst und lassen sich die Folgen vorher durchrechnen. Verwaltung wird fast immer prozentual bezahlt, Beratung kann auch zum Festpreis erfolgen.
Ab welchem Vermögen lohnt sich unabhängige Vermögensberatung?
Weniger eine Frage der Höhe als der Zahl der Baustellen. Ein Depot und sonst nichts braucht keine Beratung. Mehrere Depots, Immobilien, eine Firma und die Frage nach dem Ruhestand: Dort entstehen die teuren Fehler in der Reihenfolge, nicht im einzelnen Produkt.

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