Vermögen strukturieren

Mehr als 100.000 Euro auf dem Konto: das Risiko, das nie schwankt

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„Das Geld liegt erst mal sicher auf dem Konto." Diesen Satz hören wir in fast jedem ersten Gespräch. Und in fast jedem Fall liegt dort deutlich mehr als 100.000 Euro.

Nach einem Firmenverkauf. Nach einer Erbschaft. Nach dem Verkauf der vermieteten Wohnung. Oder einfach, weil sich über Jahre etwas angesammelt hat und noch keine Entscheidung gefallen ist. 400.000 Euro auf dem Geschäftskonto, 250.000 auf dem Tagesgeld, 180.000 auf dem Gemeinschaftskonto.

Fragt man nach dem Risiko dieser Positionen, kommt meistens: „Da ist ja keins. Das ist Cash."

Der Denkfehler: Sicher heißt, es schwankt nicht

Ein Konto zeigt jeden Tag dieselbe Zahl. Ein Depot nicht. Deshalb fühlt sich das Konto sicher an und das Depot riskant.

Nur ist Schwankung nicht dasselbe wie Risiko. Es gibt zwei Arten von Risiko, und sie haben nichts miteinander zu tun.

Die eine ist umkehrbar: Ein Aktienkurs fällt, und irgendwann steigt er wieder, weil Unternehmen weiter Gewinne machen. Die andere ist endgültig: Ein Schuldner zahlt nicht zurück, und das Geld ist weg. Die Amerikaner nennen das Shallow Risk und Deep Risk. Flach und tief. Warum diese Unterscheidung über alles andere entscheidet, haben wir an anderer Stelle ausführlich beschrieben.

Ein Konto hat kein flaches Risiko. Es schwankt nie. Aber es hat ein tiefes Risiko, das fast niemand mitzählt: Es ist ein Kredit an eine Bank.

Wer 600.000 Euro auf einem Konto hat, hat einer einzigen Bank 600.000 Euro geliehen. Ohne Sicherheit. Ohne Laufzeit. Und meistens, ohne die Bilanz dieser Bank je gesehen zu haben.

Was tatsächlich geschützt ist

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt in Deutschland 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Für ein Gemeinschaftskonto zweier Personen also 200.000 Euro.

Dazu kommt eine Regel, die kaum jemand kennt: Nach bestimmten Lebensereignissen – dem Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie, einer Erbschaft, einer Scheidung, dem Renteneintritt – steigt die Grenze nach § 8 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes auf bis zu 500.000 Euro. Aber nur für sechs Monate. Danach gilt wieder die reguläre Grenze. Genau in diese sechs Monate fällt bei vielen die Zeit, in der noch keine Entscheidung getroffen ist.

Darüber hinaus gibt es die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken. Sie wird oft als „unbegrenzt" beschrieben. Das war einmal. Die Grenzen sinken seit 2023 in Stufen: für Privatpersonen von 5 Millionen Euro auf 3 Millionen seit 2025 und ab 2030 auf 1 Million Euro je Bank. Für Unternehmen läuft die Treppe von 50 über 30 auf 10 Millionen Euro.

Und ein Satz aus dem Statut dieses Fonds gehört gelesen. In § 6 Absatz 19 steht wörtlich: „Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht."

Sparkassen und Genossenschaftsbanken sichern ihre Institute untereinander ab. Das hat bisher funktioniert. Es ist trotzdem ein Versprechen, kein Anspruch.

Und seit 2016 gilt in Europa eine Regel, die im Ernstfall greift: Wird eine Bank abgewickelt, können Guthaben über 100.000 Euro zur Sanierung herangezogen werden. Gläubiger vor Steuerzahler. Das Wort dafür ist Bail-in.

Das ist keine Theorie

Zypern, März 2013. Die Konten der beiden größten Banken wurden über ein Wochenende eingefroren. Guthaben bis 100.000 Euro blieben unangetastet. Von allem, was darüber lag, wurden bei der Bank of Cyprus 47,5 Prozent zwangsweise in Aktien der Bank umgewandelt. Wer 500.000 Euro auf dem Konto hatte, bekam für rund 190.000 Euro davon Anteile an einer Bank, die er nie kaufen wollte.

Greensill Bank, Bremen, März 2021. Die Bank warb mit Festgeld über Vergleichsportale. Privatanleger wurden von der Einlagensicherung entschädigt. Rund 50 Kommunen dagegen nicht: Sie sind seit 2017 vom gesetzlichen Schutz ausgenommen. Zusammen ging es um rund 300 Millionen Euro.

Silicon Valley Bank, März 2023. Über 90 Prozent der Einlagen lagen oberhalb der amerikanischen Sicherungsgrenze. An einem einzigen Tag zogen Kunden 42 Milliarden Dollar ab. Die Bank war weg. Dass die US-Regierung am Ende alle Einlagen garantierte, war eine politische Entscheidung, keine gesetzliche.

In keinem dieser Fälle hatte irgendjemand ein Depot, das gefallen ist. Alle hatten ein Konto, das nie geschwankt hat.

Was daraus folgt

Nicht: das Konto leeren. Liquidität hat ihren Zweck. Wer ein Unternehmen führt, braucht Reserven. Wer im Ruhestand ist, braucht zwei, drei Jahre Ausgaben griffbereit. Wie viel das im Einzelfall ist, hängt davon ab, wie planbar die Einnahmen sind.

Sondern drei Fragen, die in fast keinem Vermögen beantwortet sind:

Wie viel liegt tatsächlich über der Grenze? Nicht pro Konto. Pro Bank. Viele haben drei Konten bei derselben Bank und rechnen dreimal 100.000. Das ist die Rechnung, die eine Vermögensübersicht als Erstes sichtbar macht.

Wie viele Schuldner habe ich? Ein Konto ist ein Schuldner. Ein breiter Aktienfonds sind mehrere tausend. Die Position, die am ruhigsten aussieht, ist oft die am wenigsten gestreute.

Wofür ist das Geld? Reserve für zwölf Monate ist etwas anderes als Geld, das seit drei Jahren auf eine Entscheidung wartet. Das eine gehört aufs Konto. Das andere trägt dort ein Risiko, für das es nichts bekommt.

Manchmal ist die Antwort: zweite Bank, dritte Bank, ein Teil in kurzlaufende Staatsanleihen mehrerer Länder. Manchmal ist die Antwort, die Entscheidung zu treffen, die seit drei Jahren aufgeschoben wird. Ab welcher Größenordnung sich diese Fragen stellen, haben wir ab 500.000 Euro beschrieben – und in welcher Reihenfolge man vorgeht.

Der Perspektivwechsel

Die meisten Anleger können auf den Euro genau sagen, wie stark ihr Depot im letzten Crash gefallen ist. Kaum jemand kann sagen, wie viel seines Vermögens bei einer einzigen Bank oberhalb jeder Sicherung liegt.

Das Depot schwankt und wird deshalb beobachtet. Das Konto schwankt nicht und wird deshalb vergessen.

Dabei ist es umgekehrt: Das, was schwankt, kommt zurück. Das, was ausfällt, nicht.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Geld ist auf einem Bankkonto gesetzlich geschützt?
100.000 Euro pro Kunde und Bank, bei einem Gemeinschaftskonto zweier Personen 200.000 Euro. Nach bestimmten Lebensereignissen wie dem Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie, einer Erbschaft oder dem Renteneintritt gilt nach § 8 Absatz 2 Einlagensicherungsgesetz für sechs Monate eine Grenze von bis zu 500.000 Euro.
Ist die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken unbegrenzt?
Nein. Die Grenzen des Einlagensicherungsfonds sinken seit 2023 in Stufen: für Privatpersonen von 5 Millionen Euro auf 3 Millionen seit 2025 und ab 2030 auf 1 Million Euro je Bank, für Unternehmen von 50 über 30 auf 10 Millionen. Nach § 6 Absatz 19 des Statuts besteht zudem kein Rechtsanspruch auf Leistungen des Fonds.
Was bedeutet Bail-in für Bankkunden?
Seit 2016 können bei der Abwicklung einer Bank in Europa Guthaben über 100.000 Euro zur Sanierung herangezogen werden – Gläubiger vor Steuerzahler. In Zypern wurden 2013 bei der Bank of Cyprus 47,5 Prozent der Guthaben oberhalb von 100.000 Euro zwangsweise in Bankaktien umgewandelt.

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