
Erben und Schenken · Das Probesterben
Wenn Sie morgen nicht mehr da wären: Wer bekäme was?
Niemand denkt gern darüber nach. Deshalb spielen wir es einmal mit Ihnen durch, mit Ihren echten Konten, Ihrer Immobilie und Ihrer Familie. Danach wissen Sie, was schon geregelt ist und was nicht.
Mit wem Sie sprechen

Sebastian Raab
Mitgründer von Klarwerk · Ihr Ansprechpartner
„Der gesamte Prozess hat bei mir keine Fragen offen gelassen. Wir sind sehr froh auf Klarwerk aufmerksam geworden zu sein.“
So läuft es ab
30 Minuten, kostenfrei
Per Zoom. Wir hören zu, was Sie beschäftigt. Danach entscheiden Sie in Ruhe.
Ihre Unterlagen
Konten, Depots, Immobilien und, falls vorhanden, Testament und Vollmachten. Sie laden hoch, was da ist.
Das Probesterben, 90 Minuten
Per Zoom. Allein oder mit Partner, wie Sie möchten. Wir spielen den Erbfall einmal Schritt für Schritt durch.
Ihr Bericht
Wer was bekommt, wo Lücken sind und was als Nächstes zu tun ist. So vorbereitet, dass Notar und Steuerberater gleich weitermachen können.
Kurz gesagt: Das erste Gespräch ist kostenlos. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Probesterben buchen.
Schritt 1 · kostenfrei
Wählen Sie einen Termin für das kostenlose Gespräch
30 Minuten per Zoom mit Sebastian Raab. Ohne Unterlagen und ohne Verpflichtung.
Lieber gleich verbindlich? Direkt das Probesterben buchen
Was nach einem Todesfall wirklich passiert
Drei Fälle, wie sie in jeder Familie vorkommen können.
Kein Testament
Ehefrau und Kinder erben gemeinsam. Jeder Verkauf braucht ab jetzt alle Unterschriften.
Aus der Familie wird eine Erbengemeinschaft.
Die Bank wartet
Die Bank verlangt einen Erbschein. Bis er da ist, können Wochen vergehen.
Die laufenden Kosten laufen trotzdem weiter.
Altes Testament
Das Testament ist 15 Jahre alt. Die Wohnung, die darin steht, ist längst verkauft.
Dann gilt ein Plan, der nicht mehr zu Ihrem Leben passt.
„Darum kümmere ich mich später.“ Diesen Satz hören wir in unseren Gesprächen immer wieder. Im Probesterben wird aus später heute.
Freibeträge, die alle zehn Jahre neu beginnen
Wer zu Lebzeiten verschenkt, kann sie mehrfach nutzen. Wer nur vererbt, nutzt sie einmal.
500.000 €
steuerfrei für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
400.000 €
steuerfrei für jedes Kind, von jedem Elternteil
200.000 €
steuerfrei für jedes Enkelkind
Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung, Stand 10/2026. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer; was danach gilt, ist offen. Ihren Fall prüft Ihr Steuerberater.
Was im Probesterben geklärt wird
- Wer erbt heute was, wenn nichts geändert wird?
- Wer kommt an welches Konto, und wie schnell?
- Was passiert mit der Immobilie und mit der Firma?
- Passt Ihr Testament noch zu Ihrem Leben, falls es eines gibt?
- Welche Freibeträge bleiben ungenutzt, wenn Sie nichts verschenken?
Ein Paket, ein Preis
Das Probesterben
Preis folgt
einmalig, inklusive Mehrwertsteuer
- Ein Gespräch, 90 Minuten, per Zoom
- Ihr Erbfall einmal durchgespielt: Konten, Depot, Immobilie, Firma
- Wo Testament, Vollmachten oder Freibeträge Lücken lassen
- Ihr Bericht, vorbereitet für Notar und Steuerberater
Vorher und nachher
Heute
- Das Testament liegt seit Jahren in der Schublade.
- Niemand in der Familie kennt alle Konten.
- Schenken an die Kinder? Irgendwann mal.
Nach dem Probesterben
- Sie wissen, wer was bekommt, wenn morgen etwas passiert.
- Ihre Familie weiß, wo alles liegt.
- Der Termin beim Notar steht im Kalender.
Fragen, die vor dem Termin kommen
Ist das nicht ein bisschen makaber?
Ein bisschen, ja. Aber besser einmal durchgespielt als einmal erlebt. Das Gespräch bleibt sachlich, und Sie bestimmen, wie weit wir gehen.
Schreiben Sie mein Testament?
Nein. Wir sind weder Anwälte noch Notare. Wir zeigen, wo etwas fehlt, und bereiten alles so vor, dass Notar und Steuerberater gleich weitermachen können.
Muss meine Familie dabei sein?
Nein. Sie können allein kommen oder mit Partner. Die Kinder einzubeziehen ist ein möglicher nächster Schritt, kein Muss.
Was passiert in den kostenlosen 30 Minuten?
Sie erzählen, was Sie beschäftigt. Unterlagen brauchen Sie dafür nicht. Danach müssen Sie nichts buchen.
Und wenn danach etwas geregelt werden muss?
Dann begleiten wir Schenkungen und Vollmachten gemeinsam mit Notaren, Anwälten und Steuerberatern, auf Wunsch im Rahmen einer Finanzplanung.